AGB - Martina Näf
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. Geltungsbereich / Anwendbarkeit / Formvorschriften

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen:
Martina Näf, Eggbühlstrasse 36, CH 8050 Zürich, www.martina-naef.ch
(im Folgenden «Dienstleisterin») und ihren Kunden. Die Geltung anderer AGB wird – auch ohne expliziten Widerspruch – ausgeschlossen. Die AGB können auf der Website der Dienstleisterin heruntergeladen werden. Auf Wunsch sind die AGB in schriftlicher Form von der Dienstleisterin erhältlich. Die AGB bilden integralen Bestandteil jedes Vertrags mit Kunden. Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Mündliche Aussagen sind ohne schriftliche Bestätigung unverbindlich.

 

2. Angebot / Leistungen / Verbindlichkeit / Vertragsabschluss

Die Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich ohne entgegenlautenden Wortlaut. An Konzepten, Entwürfen und Präsentationen bei Offerten oder Wettbewerben hat der Kunde keinerlei Rechte, auch wenn er eine Vergütung schuldet. Kommt gestützt auf eine Offerte kein Vertrag zustande, so hat der Kunde der Dienstleisterin alle Dateien, insbesondere Konzepte, Entwürfe und Präsentationen, unverzüglich zurückzugeben bzw. allfällige Kopien umgehend zu vernichten. Vor Annahme durch den Kunden kann die Dienstleisterin die Offerte ohne weiteres widerrufen. Der Vertragsschluss resp. die Annahme der Offerte muss schriftlich erfolgen.

 

3. Termine

Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den Kunden ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Verlangt der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen, welche die Termine beeinflussen, so ändert sich der Terminplan entsprechend. Im Verzugsfall darf der Kunde die ihm gesetzlich zustehenden Rechte erst nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen ausüben.

 

4. Honorar / Zahlungskonditionen

Die Vergütungen sind Nettobeträge, zuzüglich jeweils gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern die Dienstleisterin mehrwertsteuerpflichtig ist. Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen 30 Tage nach Rechnungstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen ist die Dienstleisterin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% zu erheben. Die Geltendmachung von weiterem Verzugsschaden bleibt vorbehalten. Teilvergütungen bedürfen der vertraglichen Festlegung hinsichtlich Terminen, Höhe und Fälligkeit. Bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung verbleiben sämtliche Rechte (insbesondere Eigentums- und Immaterialgüterrechte) an Arbeitsergebnissen bei der Dienstleisterin, selbst wenn sie sich bereits im Besitz des Kunden befinden. Werden Arbeitsergebnisse in grösserem Umfang genutzt als ursprünglich vorgesehen, so ist die Dienstleisterin berechtigt, die Vergütung für die erweiterte Nutzung nachträglich zusätzlich in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen die Dienstleisterin mit der geschuldeten Vergütung zu verrechnen.

 

5. Sonderleistungen / Spesen

Sonderleistungen werden nach Zeitaufwand berechnet. Spesen wie Kosten für Reisen, Verpflegung, Unterkunft und Transport im Zusammenhang mit dem Projekt werden mit dem Kunden abgesprochen und erstattet.

 

6. Unterlagen / Daten / Datenschutz / Rechte Dritter

Der Kunde ist verantwortlich für die Übergabe aller für das Projekt nötigen Unterlagen, Dateien und sonstigen Materialien und bestätigt mit der Übergabe, dass er über die nötigen Rechte zur Verwendung dieser Materialien verfügt. Bei Ansprüchen Dritter basierend auf den übergebenen Daten stellt der Kunde die Dienstleisterin von allen Ansprüchen frei und hält sie bei Geltendmachung solcher Ansprüche schadlos.
Sofern die Dienstleisterin im Auftrag des Kunden Leistungen Dritter einkauft um Dienstleistungen für den Kunden zu erbringen, informiert sie den Kunden vorgängig über die einmaligen bzw. wiederkehrenden Kosten (bspw. Website-Themes, Bild-, Audiomaterial etc.). Sie ist berechtigt, diese Kosten an den Kunden vollumfänglich in Rechnung zu stellen.

 

7. Geheimhaltung / Referenz

Die Vertragsparteien verpflichten sich grundsätzlich und soweit nicht anders vereinbart zur Geheimhaltung bis zur vollständig erfolgten Abwicklung und Fertigstellung des jeweiligen Projekts. Die Dienstleisterin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Kopien der Arbeitsergebnisse anzufertigen, einzubehalten und zu archivieren. Die Dienstleisterin ist berechtigt, den Kunden nach Fertigstellung des Projekts als Referenz zu nennen, über das Projekt zu informieren und das Arbeitsergebnis zu zeigen, insbesondere auf ihrer Website, inkl. Verlinkung auf den Kunden, sofern nicht anders erwähnt.

 

8. Rechte am Arbeitsresultat / Urheberrecht / Nutzung / Buy-out

Sämtliche Immaterialgüterrechte (insbesondere Urheberrechte) an Arbeitsergebnissen verbleiben bei der Dienstleisterin oder ihren Lizenzgebern. Die Dienstleisterin räumt dem Kunden lediglich die zur vertragsgemässen und zweckgebundenen Nutzung des Arbeitsergebnisses zwingend erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit die Dienstleisterin dem Kunden zusätzliche Urheber- oder Nutzungsrechte einräumen soll, sind diese gesondert zu vereinbaren und zu vergüten bzw. vertraglich klar zu bezeichnen. Der Kunde darf die Arbeitsergebnisse nicht bearbeiten. Die Dienstleisterin hat das Recht, auf dem Arbeitsergebnis als Urheberin genannt zu werden (bei Webseiten üblicherweise eine Verlinkung entweder im sog. Footer oder im Impressum, bei Fotografien ein Verweis in der Bildlegende, im Impressum oder ein Eintrag im Bildverzeichnis). Der Kunde ist nicht berechtigt, eingeräumte Urheber- oder Nutzungsrechte ohne Zustimmung der Dienstleisterin auf Dritte zu übertragen. Vorschläge des Kunden oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen insbesondere keine Miturheberschaft. Die Dienstleisterin ist nicht verpflichtet, digital erstellte Dateien oder Layouts in editierbaren Originaldateien an den Kunden herauszugeben. Wünscht der Kunde die Herausgabe solcher Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die Dienstleisterin dem Kunden editierbare Originaldateien zur Verfügung gestellt, so dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Dienstleisterin über den vereinbarten Vertragszweck hinaus genutzt, an Dritte weitergegeben, oder geändert werden.

 

9. Vermittlung von Speicherplatz (Hosting) / Domainregistrierung

Bei Vermittlung von Speicherplatz (Hosting) und Domainregistrierungen wird die Dienstleisterin nur beratend tätig. Verträge werden zwischen dem Kunden und der jeweiligen Drittpartei geschlossen.

 

10. Abnahme / Reklamationen

Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe des Arbeitsergebnisses keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gilt das abgelieferte Projekt als abgenommen bzw. freigegeben.

 

11. Vertragsrücktritt / Kündigung

Bei Vertragsrücktritt vor Projektabschluss schuldet der Kunde die Vergütung des bereits angefallenen Aufwandes. Von Verträgen, die auf längere bzw. unbestimmte Zeit abgeschlossen wurden und wiederholte Leistungen der Dienstleisterin betreffen (Dauerschuldverhältnis), können beide Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten ordentlich vom Vertrag zurücktreten. Gerät der Kunde in Konkurs oder stirbt er, so ist die Dienstleisterin berechtigt, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen der einen Partei kann die jeweils andere Partei jederzeit fristlos kündigen. Die erbrachten Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.

 

12. Gewährleistung / Haftung

Bei Mängeln, die im Zeitpunkt der Ablieferung nachweislich bestanden haben und rechtzeitig gemeldet wurden, ist der Kunde ausschliesslich berechtigt, die Nachbesserung zu verlangen. Minderung ist erst nach erfolgloser Nachbesserung zulässig. Die Wandelung ist ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Mängel durch einen Dritten beheben zu lassen oder selbst zu beheben. Bei Missachtung dieser Bestimmung wird jede Gewährleistung abgelehnt. Die Dienstleisterin übernimmt keinerlei Haftung für Leistungen Dritter. Sofern die Dienstleisterin aufgrund der für den Kunden und in seinem Auftrag eingekauften Leistungen Dritter ebenjenen Dritten gegenüber aus der Weitergabe der eingekauften Daten an den Kunden ersatzpflichtig wird, hält der Kunde die Dienstleisterin vollumfänglich von diesen Ansprüchen frei. Allfällige Gewährleistungsansprüche gegenüber Dritten werden dem Kunden abgetreten. Die Haftung für Hilfspersonen wird ausgeschlossen. Die Haftung der Dienstleisterin ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Folgeschäden wird keine Haftung übernommen. Die Haftung für Datenverluste wird ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Wert des Vertrags gemäss Offerte bzw. Vertragsbestätigung beschränkt.

 

13. Schlussbestimmungen

Sollten Teile dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die AGB im Übrigen gleichwohl verbindlich. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt jene rechtlich durchführbare Bestimmung, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses am nächsten kommt. Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Zustimmung der Dienstleisterin irgendwelche Rechte aus diesem Vertrag zu übertragen. Alle Verträge zwischen der Dienstleisterin und dem Kunden unterstehen Schweizer Recht. Zuständig sind die ordentlichen Gerichte, Gerichtsstand ist Zürich.
© 2023 Büro Corrodi GmbH, dr. iur. Rolf Corrodi, www.buerocorrodi.ch

 

info@martina-naef.ch